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FAQ´s

FAQs - Häufig gestellte Fragen

Zu den Leistungen der sogenannten Grundpflege gehören Mobilisierung, Ernährung, Körperpflege und auch die Hauswirtschaftliche Versorgung. Für diese Dinge bezahlt die Pflegekasse.
Medizinische Leistungen, die nicht der Arzt, sondern eine ausgebildete Pflegekraft ausführt. Das Messen des Blutzuckers gehört ebenso dazu wie ein Verbandswechsel, Injektionen oder Wundversorgung. Diese Dinge bezahlt bei der Pflege zu Hause nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse nach Verordnung eines Arztes.
Ja. Gerne sind wir dann für die Angehörigen unsere Pflegenden da, wenn sie Ihre Eltern besuchen und Fragen haben.
Alle Anträge gehen an die Kranken-/Pflegekasse. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Alle Kosten, die unter das SGB XI fallen werden von der Pflegekasse übernommen.

Herr Kumar (Pflegedienstleiter) steht Ihnen gerne zur Seite.

Den Antrag auf Leistungen der Pflegekasse stellen Sie selbst, allerdings sollte Sie hierbei ein professioneller Pflegedienst unterstützen. Im Auftrag der Pflegekasse wird dann der Medizinische Dienst (MDK) in Ihrer häuslichen Umgebung Ihre Pflegebedürftigkeit begutachten. Für die Zuordnung zu einer der drei Pflegestufen entscheidet der Umfang des Hilfebedarfs.

Ja, bei der Pflegekasse kann ein Zuschuss von 2557 Euro für Umbaumaßnahmen beantragt werden. Förderungsfähig sind zum Beispiel Treppenlifte oder fest installierte Rampen, aber auch der behindertengerechte Umbau des Badezimmers. Wenn ein Umbau der Wohnung nicht möglich ist, gibt die Kasse auch einen Zuschuss für den Umzug in eine Altersgerechte Wohnung. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt bzw. beantragt werden.

Pflegebedürftige können solche Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Außerdem sind extern eingekauft und selbst bezahlte Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Kochen und Putzen gehören zu haushaltsnahe Dienstleistungen und die Pflege selbst natürlich auch.

Normalerweise ein Mitarbeiter bei fünf Dienst-Tagen pro Woche. Es sind zwei Mitarbeiter bei sieben Diensttagen, wenn nötig drei.

Sie können uns gerne Ihr Anforderungsprofil für unsere Mitarbeiter nennen. Gerne werden wir Ihrem Wunsch nachkommen.

Nein, das sind Sie als unser Kunde nicht. Unsere Mitarbeiter versorgen sich während der Arbeitszeit selbst. Ein Getränk (Wasser, Tee, Kaffee) oder Ihre Gastfreundschaft lehnen wir allerdings nicht ab.

Wenn Sie mit einem unserer Mitarbeiter nicht zurecht kommen sollten, rufen Sie bitte den Pflegedienstleiter (Herr S. Kumar Tel. 069 – 37002171) an. Wir finden eine Lösung, indem wir mit dem Mitarbeiter sprechen oder Ihnen einen anderen Mitarbeiter stellen.

So lange, wie Sie es möchten.

Im Bereich der Hauswirtschaft: 7 Tage, im Bereich der Pflege 14 Tage. Eine individuelle Vereinbarung ist ebenfalls möglich.

Von unseren Mitarbeitern erwarten wir, dass Sie zu den mit Ihnen abgestimmten Zeiten und pünktlich den Dienst aufnehmen. Wenn Sie einmal weniger Arbeit haben, lassen sich in gegenseitiger Absprache auch kleinere Abweichungen besprechen.

Unsere Mitarbeiter haben Arbeitszettel auf denen die Anfangs- und die Endzeit der Dienstleistung notiert wird. Ebenfalls wird aufgeschrieben, was gemacht wurde.